Keno-Spielen für HartzIV Empfänger

Ob Keno oder Lotto: Die Faszination des schnellen Geldgewinns hält die ganze Bevölkerung auf Trab. Trotz der geringen Chancen übt das Glücksspiel eine große Anziehungskraft auf Interessenten aus, die mit richtigen Prognosen unkompliziert ihr Budget aufbessern möchten. Nicht selten beteiligen sich auch Hartz-IV-Empfänger an den täglichen Keno- oder wöchentlichen Lotto-Ziehungen - stets mit dem Wunsch, der misslichen Lage zu entfliehen und einer finanziell besser situierten Zukunft entgegen zu steuern.

Doch welche rechtlichen Bedingungen gilt es zu beachten, wenn der Glücksfall eingetreten ist? Oder ist es Hartz-IV-Empfängern sogar möglicherweise gar nicht gestattet, das staatlich lizenzierte Glücksspiel-Angebot wahrzunehmen?

Kein Keno-Verbot für Hartz-IV-Empfänger

Über den Umgang mit finanziell weniger gut gestellten Spielern gab es erst im vergangenen Jahrzehnt große Debatten. Und tatsächlich: Teilnehmer können vom Lotto- oder Kenospiel ausgeschlossen werden, wenn ihre Finanzkraft in Frage zu stellen ist - etwa, wenn hohe Schulden oder deutliche Hinweise darauf bestehen, dass sich der Interessent die Teilnahme gar nicht leisten kann.

Hartz-IV-Empfänger sind allerdings nicht grundsätzlich von derartigen Fällen betroffen. Mehrere Gerichte positionierten sich eindeutig auf der Seite der Kläger - negative Urteile sind nicht offenkundig. Ein generelles Glücksspiel-Verbot für Hartz-IV-Empfänger ist momentan nicht gesetzlich geregelt, so dass auch Spieler mit geringem Budget an den individuellen Ziehungen teilnehmen und ihren Traum vom Glück ausleben dürfen.

Werden Gewinne von den Hartz-IV-Leistungen abgezogen?

Obwohl Lottogewinne nicht versteuert werden müssen und damit speziell für Arbeitnehmer lukrativ ausfallen, sieht die Regelung bei Hartz-IV-Emfängern grundlegend anders aus: Das Jobcenter muss umgehend vom Gewinn erfahren - wonach die Summe je nach Größe auf die bestehenden Leistungen angerechnet wird.
Für viel Aufregung sorgte der Fall vom arbeitslosen Dennis Krause aus Wilhelmshaven, der beim Kenospiel einen Gewinn von 9.999,70 Euro ergatterte. Die Ernüchterung folgte auf den Fuß: So konnte der 33-Jährige seinen Gewinn zwar behalten, im gleichen Atemzug wurde ihm jedoch für sechs Monate jede finanzielle Unterstützung untersagt. Wie gewonnen, so zerronnen!

Niemals ohne finanzielle Sicherheit spielen

Beim Glücksspiel ist nicht alles Gold, was glänzt. So einnehmend, spannend und gewinnträchtig der Tanz mit Fortuna auch ausfallen mag: Jeder Spieler sollte stets bedenken, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit vorliegt, den gesamten Einsatz zu verspielen. Bestehen Glücksspiel-Sucht oder der Wille, die letzten Gelder für den Kenoschein zu riskieren, empfiehlt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Statt automatisch von Geldgewinnen und dringend notwendigen Treffern auszugehen, können sowohl Lotto als auch Keno nur mit einer einzigen Garantie glänzen: Unterhaltung! Ein Gewinn, ob groß oder klein, ist optional.